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Erbsensoldaten

Florian Russi

Lustige, spannende, fantasievolle Märchen über Zwerge, den Zauberer Krabat und den Müllergesellen Pumphut sind hier versammelt.

Wenn wir durch die Straßen ziehen

Wenn wir durch die Straßen ziehen

Wilhelm Müller

Das Lied „Wenn wir durch die Straßen ziehen“ veröffentlichte der Dichter Wilhelm Müller im Jahre 1821. Etwa sieben Jahre später wurde es von Friedrich Ferdinand Nestler vertont. Vielen von Studenten gesungenen Farbenstrophen liegt die Melodie dieses Liedes zu Grunde. „Wenn wir durch die Straßen ziehen“ ist heute eines der bekanntesten Studentenlieder und findet bei traditionellen studentischen Feiern, sogenannten Kneipen, häufigen Anklang.

Andreas Werner

Wenn wir durch die Straßen ziehen
Wenn wir durch die Straßen ziehen

1. Strophe
Wenn wir durch die Straßen ziehen,
recht wie Bursch' in Saus' und Braus',
schauen Augen, blau' und graue
schwarz' und braun' aus manchem Haus,
und ich lass die Blicke schweifen,
durch die Fenster hin und her,
fast als wollt´ ich eine suchen,
|: die die Allerliebste wär! :|

2. Strophe
Und doch weiß' ich, dass die eine
wohnt viel Meilen weit von mir,
und doch muss ich immer gucken
nach den schmucken Jungfern hier!
Liebchen, wollt' Dich nicht betrüben,
wenn Dir eins die Kunde bringt,
und dass Dich's nicht überrasche,
|: dieses Lied der Wandrer singt! :|

3. Strophe
Liebchen, nicht um Goldeslohne
hört ich auf, Dir treu zu sein,
nicht um eine Königskrone:
ewig, ewig bleib ich Dein.
Doch das Schau'n nach hübschen Mädchen,
die so freundlich nach mir sehen,
nach den braunen, nach den blonden
|: wirst Du mir doch zugestehn. :|

4. Strophe
Wenn wir bei den Gläsern sitzen
unser Herz der Wein erfreut;
wenn die Lieder hell erklingen
sich manch Freundschaftsband erneut;
dann, mein Liebchen, blicke freundlich
hörst du Lied und Becherklang:
dann gedenk ich deiner Liebe
|: und Dich feiert mein Gesang! :|

Noten gesetzt von Oliver Räumelt - freischaffender Musiker aus Weimar

*****

Bildquelle:

Vorschaubild, Studentisches Stammbuchblatt Würzburg im Jahr 1815, gemeinfrei

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