Es war mitten im Wahlkampf, als ein Kandidat feststellte, dass die Bewerber einer radikalen Gegenpartei immer wieder gegen Gesetze verstoßen und eine Menge Vorstrafen wie Betrug, Unterschlagung, Amtsanmaßung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung und Alkohol am Steuer zu verzeichnen hatten. „Mit diesem Strafregister werde ich sie in die Enge treiben“, erklärte er einem Freund. Doch der riet ab.
„Es werden in jedem Jahr in unserem Land unzählige Straftaten begangen. Die Kriminalitätsstatistiken berichten uns von jährlich Millionen von Verbrechen und Vergehen. Sie reichen von Verkehrsverstößen und Steuerhinterziehungen über Betrügereien und Unterschlagungen bis zu Sachbeschädigungen und Körperverletzungen. Die Statistik weist allein Millionenen von Sachbeschädigungen auf.
Im Verstoß gegen Strafgesetze fühlen sich alle Bürger mehr oder weniger vereint. Sie sehen ihre Vergehen nicht als gegen ihre Mitbürger, sondern als gegen den Staat gerichtet an. Der Staat als Institution, Kontrolleur, Ordnungsinstanz, Steuereintreiber oder Aufsteller von Radarfallen ist unbeliebt. Deshalb werden, wenn es sich nicht gerade um Schwerstverbrechen wie Morde oder Kindesmissbrauch handelt, Straftaten schnell verziehen. Also schadet es einer rechtsradikalen Partei kaum, wenn ihre Abgeordneten eigentlich im Gefängnis sitzen müssten und nicht im Parlament.
Fazit: Wer als Abgeordneter neue Gesetze verabschieden will, empfiehlt sich nicht dadurch, dass er gegen geltende und berechtigte Gesetze verstößt.
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