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Kennst du E.T.A. Hoffmann?
2006, 156 Seiten, ab 12 Jahre André Barz

Erlaubst du, geneigter Leser, ein Wort? Hättest du nicht Lust auf einen Tee oder eine heiße Schokolade? Vielleicht magst du aber auch lieber einen Punsch, so wie ich?

ISBN 978-3-937601-31-1
Preis 12,80 €

Verlobung

Verlobung

Julia Meyer

Vor etwa 100 Jahren, nämlich eben in der Zeit wo „Der Gute Ton" erschien, galt das Eheversprechen als lebenslange materielle Sicherheit und Sicherung eines „guten Rufes". Unter der Haube sein war ein wichtiger Grund für den Schritt vor den Altar. Der Gesellschaftliche Wandel lässt diesen Aspekt jedoch in den Hintergrund rücken. Eine Verlobung (die womöglich einmal zur Hochzeit führen soll) ist heutzutage ein großer Schritt, den nur noch wenige Paare gehen, meist geleitet von romantischen Motiven. Ein Zusammenleben ohne Trauschein ist gesellschaftlich akzeptiert, auch eine Scheidung ist inzwischen kein Problem mehr. Dies macht eine Verlobung nicht mehr nötig. Glückliche Paare leben auch Jahrzehnte zusammen ohne einen Ring am Finger. Diejenigen, die dann doch den Schritt wagen, werden zu fast 40 Prozent  wieder geschieden. Jede dritte Ehe geht in die Brüche.

Doch wie war das vor 100 Jahren? Verliebt, verlobt, verheiratet? Wie wurde die Verlobung verkündet, wer wurde eingeweiht und welche Verpflichtungen hatten die Beteiligten? „Der Gute Ton" weis darüber zu berichten. 

Verlobung

Der Werbung folgt die Verlobung.

Dieses bedeutsame Ereignis sollte eigentlich immer eine ganz interne, abgeschlossene Familienfeier sein, zu der niemand weiter Zutritt haben müsste, als die Mitglieder der beiderseitigen Familien. Oft wird die Verlobung auch in der Tat so ganz in der Stille begangen, oft aber auch nicht, sondern es wird von Seiten der Brauteltern eine Festtafel arrangiert, zu welcher nicht nur die beiderseitigen Familienmitglieder erscheinen, sondern auch die Verwandten und sogar die guten Bekannten eigeladen werden. Bei dieser Gelegenheit, wenn das Tafelvergnügen den höchsten Grad erreicht hat, erhebt sich dann der Vater der Braut und verkündet feierlich die Verlobung seiner Tochter mit dem erkorenen Schwiegersohn.
Der Zweck der Verlobung ist die Veröffentlichung des beschlossenen Ehebundes. Die Klugheit gebietet, nicht eher davon zu sprechen, als bis das Verlöbnis zur Tatsache geworden ist. Es können noch im letzten Moment Hindernisse eintreten. Ist dann aber schon vorher von gesprochen worden, nun, dann sind die lieben Mitmenschen ja stets bereit, Steine auf den einen oder anderen Teil zu werfen, und mitleidiges Achselzucken pflegt für gewöhnlich noch schlimmer zu sein, als eine direkte Missbilligung, denn es lässt alles Mögliche vermuten.

Es mag hier erwähnt werden, dass ein Verlöbnis keine rechtliche Verpflichtung zur Verheiratung erzeugt. Immerhin sind die der sittlichen Natur nicht widerstreitenden Wirkungen eines ernstlichen Verlöbnisses durch die Gesetzgebung gewahrt. Der Verlobte, dessen Eltern und dritte Personen, welche an Stelle der Eltern gehandelt haben, können bei unbegründetem Rücktritt oder bei schuldhafter Veranlassung des Rücktritts, z.B. bei einem gleichzeitigen anderweitigen Verhältnisse des Schuldigen, Ersatz des Schadens verlangen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Außerdem können bei unterbliebener Eheschließung die Brautgeschenke z.B. Ringe zurückgefordert werden. Diese rechtlichen Verhältnisse sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (IV. Buch Familienrecht §§1297-1301)  ausdrücklich festgelegt.

Das äußere Zeichen des Verlöbnisses sind die Verlobungsringe, welche der Bräutigam zu besorgen hat. Sie werden an den Ringfinger der linken Hand gesteckt und dienen später zugleich als Trauringe, die dann auf dem Ringfinger der rechten Hand getragen werden. Außer dem Verlobungsring pflegt der Bräutigam der Braut zur Verlobung ein Geschenk zu machen, Blumen natürlich ausgenommen. Indessen wird das nicht streng innegehalten und so wird auch ein besonderes Geschenk, ein Armband z.B., gewiss nicht unangebracht sein. Als Revanche dafür erhält der Bräutigam von der Braut wohl ein Medaillon mit ihrem Miniaturportrait oder einer Haarlocke.

Nach der Verlobung haben sich die Brautleute bei den Verwandten, sowie in den Kreisen der Freunde und näheren Bekannten vorzustellen. Dabei macht es einen sehr guten Eindruck, wenn die Verlobten diese Besuche nicht alleine machen, sondern in Gesellschaft der Brautmutter, die dann zugleich mit in den Kreis des Schwiegersohnes eingeführt wird. Es gilt für schicklich, dass die Brautmutter die Verlobten bei den Besuchen begleitet, es müsste denn besondere Hindernisse eintreten, die es unmöglich machen.

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