Diese Regel besagt im Originalwortlaut:
"Es gibt wohl noch andere kleine gesellschaftliche Unschicklichkeiten und Inkonsequenzen, die man vermeiden, und wobei man immer überlegen muss, wie es wohl aussehen würde, wenn jeder von den Anwesenden sich dieselbe Freiheit erlauben wollte."
Ein gutes Beispiel dafür wäre, dass es während eines Konzertes nicht schicklich ist, sich zu unterhalten. Zum einen stört es die anderen Zuhörer, zum anderen zeugt es gegenüber den auftretenden Künstlern nicht von nötigem Respekt. Ebenfalls ist es bei Veranstaltungen zum Teil zur Sitte gereift, während der Aufführung aufzustehen, heraus- und hereinzugehen, und das nicht nur ein Mal. Auch das sollte nach der Knigge-Vorschrift nochmal überdacht werden.