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Ingrid Annel

Esel Erasmus unterwegs im sagenhaften Erfurt
Geschichten und Sagen über das mittelalterliche Erfurt

Die Erfurter Autorin Ingrid Annel lädt ein in eine sagenhafte Erfurter Welt der Vergangenheit, in der Esel Erasmus Martin Luther trifft und die Zaubereien des Magiers Faust miterlebt.

Rechtliche Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland

Rechtliche Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland

Florian Russi

Um zu funktionieren, braucht unsere Republik eine stabile und gesicherte Ordnung. Diese ist in unserer Verfassung, dem Grundgesetz, festgeschrieben. Grundprinzip in unserer Rechtsordnung sind danach das Recht auf Leben sowie Menschenwürde, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und soziale Gerechtigkeit. Das Grundgesetz stellt die Menschenwürde an seinen Anfang. In Artikel 1 heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Würde bedeutet Selbstwert. Jeder Mensch ist ein Individuum mit einer eigenen Persönlichkeit. Menschenwürde bedeutet, dass im Mittelpunkt allen staatlichen Handelns der Mensch und nicht eine Ideologie oder sachliche Ziele stehen.

Im zweiten Artikel garantiert das Grundgesetz jedem Menschen das Recht auf Leben und auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das Leben der Menschen ist die Grundlage bzw. Voraussetzung von Gesellschaft und Staat. Nicht der Staat schafft den Menschen, sondern die Menschen bilden den Staat. Leben ist immer mit Entwicklung verbunden. Entsprechend hat die Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit Vorrang vor staatlicher Macht und Gewalt. Je stärker die Persönlichkeiten und damit auch ihre Fähigkeiten, desto stärker auch ist der Staat. Das Recht auf Leben schließt konsequenterweise auch das Verbot der Todesstrafe ein (Art. 102 GG). Damit sich der Mensch zu einer Persönlichkeit entwickeln kann, braucht er die Freiheit der Entfaltung. Dazu garantiert das Grundgesetz konkrete Freiheitsrechte. Zu diesen gehören die Glaubens-, Gewissens – und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 des Grundgesetzes) und die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Die Freiheitsrechte sind unmittelbar anwendbares Recht und können von jedem in gleicher Weise beansprucht und genutzt werden.

In Artikel 3 heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Dies ist der Grundsatz der Gerechtigkeit. Er bedeutet, dass niemand gegenüber anderen benachteiligt werden darf, dass die Gesetze für alle Menschen ohne Unterschied in gleicher Weise gelten müssen und dass jeder auch das Recht hat, seine Rechte politisch und gerichtlich geltend zu machen.

Weitere rechtliche Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland sind im Artikel 20 des Grundgesetzes formuliert. Dort heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Demokratie (griechisch: Volksherrschaft) bedeutet, dass das gesamte Volk und nicht einzelne Personen, Cliquen oder Gruppen über die Politik der Republik bestimmen. Die Herrschaft des Volkes drückt sich vor allem in Wahlen und Abstimmungen aus. Jeder Deutsche hat ab einem Mindestalter das aktive und passive Wahlrecht. Er kann für seine Meinung eintreten und kämpfen und er kann sich frei um politische Ämter bewerben. Entscheidend ist dabei, dass er nicht für sich alleine bestimmt, sondern das Vertrauen seiner Mitmenschen (Wähler) gewinnen muss. Für den großen Philosophen Karl Popper ist das Wichtigste an der Demokratie, dass ein ungeeigneter Politiker bzw. Machthaber wieder abgewählt werden kann. Sozialstaatlichkeit bedeutet, dass der Staat dafür sorgen muss, dass alle Bürger eine wirtschaftliche Existenzgrundlage haben, d. h. zunächst, dass sie nicht hungern und in völliger Armut leben müssen. Darüber hinaus muss der Staat dafür sorgen, dass möglichst viele Bürger Arbeit haben, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, Vermögen bilden und für Krankheit und Alter Vorsorge treffen können. Um dies zu erreichen, muss er die Leistungsträger wie Arbeitgeber und Gewerkschaften fördern, damit sie, auch im streitenden Verfahren, soziale Fortschritte vorantreiben. Ein wichtiger Leitsatz im Grundgesetz besagt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (Art. 14, Abs.2 GG). Auch dieser Anspruch kann und muss immer wieder durch die Politik konkretisiert werden.

Schließlich erklärt sich die Bundesrepublik als Bundesstaat. Konkret bedeutet dies, dass sie sich aus 16 Bundesländern zusammensetzt. Die Bundesländer gründen alle auf historischen Entwicklungen und Traditionen. Das sorgt dafür, dass deren Bewohner sich dort gut „aufgehoben“ fühlen. Das Grundgesetz regelt die Aufgaben und Rechte von Bund und Ländern. Grundsatz dabei ist, dass der Bund eher für die Gesetzgebung, die Länder für die Verwaltung zuständig sind.

Abschließend ist noch festzuhalten, dass zu den rechtlichen Grundlagen auch die Gewaltenteilung der staatlichen Macht gehört. Gesetzgebung, Verwaltung (Regierung) und Rechtsprechung (Gerichte) sollen unabhängig voneinander agieren und sich gegenseitig kontrollieren. Sie alle sind in gleicher Weise an die Grundrechte und die allgemeine Rechtsverordnung gebunden.

 

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Bildquellen:

Vorschaubild: photos/grundgesetz-deutschland-buch-2454404/, Urheber: Peggy auf Pixabay.

JKH-19 Artikel, 2016, Urheber: Michael Rose via Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0.

Grundgesetz, 2020, Urheber: bpb.de via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0.

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