Ein Mann raste mit extrem hoher Geschwindigkeit mit seinem Auto über eine Landstraße. Am Rande einer Ortschaft geriet er in eine Radarfalle. Kurz darauf erhielt er eine Vorladung zur Polizei.
„Das Radarmessgerät am Straßenrand war doch deutlich zu sehen“, hielt ihm der Beamte vor.
„Bei meiner Geschwindigkeit habe ich es beim besten Willen nicht erkennen können“, erwiderte der Beschuldigte.
Fazit: Der Grund für ein Verhalten ist manchmal zugleich das Ergebnis.
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