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Kurt Franz & Claudia Maria Pecher
Kennst du die Brüder Grimm?

Der Froschkönig", „Schneewittchen" oder „Rapunzel" sind Erwachsenen und Kindern auf der ganzen Welt bekannt. Wer aber weiß mehr über das Brüderpaar zu erzählen als dessen Märchen? Und wer weiß schon, dass die Grimms auch viele schaurige, schöne Sagen sammelten, eine umfangreiche deutsche Grammatik veröffentlichten oder an einem allumfassenden Deutschen Wörterbuch arbeiteten?

 

Schwere Jugend

Schwere Jugend

Florian Russi

Ein Angeklagter stand vor Gericht, weil er mehrere Frauen missbraucht und misshandelt hatte. Zu seiner Verteidigung führte sein Anwalt aus, dass der Angeklagte in seiner Jugend selbst allerschlimmsten Vergewaltigungen und Erniedrigungen ausgesetzt war. Er sprach so eindringlich, dass mehrere der Anwesenden ihre Taschentücher hervorholten und zu schluchzen begannen.

Auch der Richter zeigte sich betroffen, doch in seinem Urteil sprach er zwar nicht das vorgesehene Höchstmaß, aber dennoch eine sehr hohe Strafe aus. Zur Begründung sagte er: „In der Tat hat der Angeklagte in seiner Jugend allerschlimmste Gewalttaten erlitten. Auch ich selbst hatte keine leichte Jugend und kann mich deshalb in seine Taten hineindenken und – fühlen. Deshalb weiß ich auch, welche Leiden und Schmerzen seine Opfer erlitten haben. Darauf kommt es in diesem Prozess vor allem an. Unser Strafrecht hat vorrangig diese Ziele. Es soll erstens die Tat sühnen. Das ist insbesondere für die Opfer und ihre Angehörigen wichtig. Zweitens soll es andere potentielle Täter und drittens den Täter selbst davon abschrecken, ähnliche Taten zu begehen bzw. sie zu wiederholen. Deshalb musste eine harte Strafe ausgesprochen werden. Wenn der Angeklagte bereut und sich gründlich bessern will, wird er das während seiner Haft glaubhaft machen können. Heute aber ging es nur um seine Taten.“

Fazit: Verhalten lässt sich entschuldigen, Verbrechen nicht.

Oder: Verbrechen wirken für sich. Hintergründe und Motivationen treten dahinter zurück.

 

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Vorschaubild: photos/bewaffnet-menschen-mann-straftat-3233483/, Urheber: rsossat auf Pixabay.

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