Im Ethikunterricht diskutierte ein Lehrer mit seinen Schülern über moralisch korrektes Verhalten. Da fragte ihn einer der Beteiligten: „Können Sie mir den Unterschied zwischen Notstand und Notwehr erklären?“
„Das will ich gerne an einem Beispiel tun, das sich tatsächlich ereignet hat“, antwortete der Lehrer. „Ein Schiff war im Meer versunken. Nur zwei Matrosen und ein Schiffsjunge konnten sich in ein Beiboot retten. Nun trieben sie viele Tage auf dem Meer, ohne dass Hilfe kam. Sie führten nichts mit sich außer Kleidung. Schließlich wurde ihr Hunger unerträglich und sie hatten vor allem auch Durst. Als Seefahrer wussten sie, dass Meerwasser zu trinken, tödlich gewesen wäre.
In letzter Verzweiflung verständigten sich die beiden Matrosen heimlich. Sie fielen über den Schiffsjungen her, töteten ihn, tranken von seinem Blut und aßen von seinem Fleisch. Schließlich wurden sie von einem vorbeikommenden Schiff gerettet und später vor Gericht gestellt. Das Gericht urteilte, dass die Tötung des Schiffsjungen zwar eine grausame, heimtückische und rechtswidrige Tat gewesen sei, die Matrosen aber in ihrer Not gehandelt hätten. Es war also ein Notstand.
Stellen wir uns jetzt vor, der Junge sei in der Kunst der Selbstverteidigung geübt gewesen und hätte die Matrosen, als sie ihn angriffen, mit einem Schleudergriff aus dem Boot geworfen. Das hätte bedeutet, dass es in dieser Situation die einzige Möglichkeit für ihn war, sein Leben gegen einen rechtswidrigen Angriff zu verteidigen. Somit hat er in Notwehr gehandelt.“
Fazit: Auch in Ausnahmesituationen muss der Grundsatz der Gerechtigkeit gelten.
Oder: Die beste Notwehr ist die, welche Notstände verhindert (siehe Tyrannenmord).
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