Eine weit verzweigte Familie lebte vom Schmuggel, Drogen- und Menschenhandel, von Glückspiel und Erpressung. Wenn sich jemand gegen sie stellte, kam es auch immer wieder zu Gewaltverbrechen und Morden. Kein Wunder also, dass sich das zuständige Kriminalamt für die Familie und ihre Aktivitäten brennend interessierte. Soweit es ihm möglich war, überwachte es auch die Telefongespräche, welche die Familienmitglieder miteinander führten. Dazu hatten sie einen mit Künstlicher Intelligenz ausgestatteten Server eingesetzt und darauf programmiert, sich sofort einzuschalten, wenn bestimmte Worte wie „denen zeigen wir’s“, „Geschäfte“, „Ware“, „Einsatz“ oder „Rache“ fielen. Doch der Server meldete nur, dass die Ganoven friedliche Gespräche über Familienfeiern, Alltagssorgen und sportliche Betätigungen führten.
„Sollte die Familie tatsächlich befriedet sein und zu einem bürgerlichen und gesetzestreuen Leben gefunden haben?“, fragte der Leiter der Polizeikommission.
„Leider nein“, antwortete da der mit dem Fall hauptsächlich befasste Beamte. „Die Familie hat längst bemerkt, dass wir sie beobachten. Deshalb haben ihre Mitglieder sich einen eigenen Sprachcode zugelegt. So sagen sie statt Bambule ‚Familienfeier‘, statt ‚Erpressungsgeld‘ ‚Marktpreis‘, statt ‚stehlen‘ ‚essen gehen‘ und statt ‚um die Ecke bringen‘ ‚gratulieren‘. Die Leute, die sie auf dem Kicker haben, nennen sie nie mit deren richtigen Namen und gebrauchen auch keine Spitznamen. Stattdessen geben sie ihnen Namen, die auch in ihrer Familie vorkommen. Dann heißt es beispielsweise: „Hast du Robert schon zum Geburtstag gratuliert?“, und das bedeutet dann: Es wird höchste Zeit, dass du den XXX umlegst. In Abständen von etwa zwei Monaten ändern sie dann die Namen oder Begriffe. Auf die gesprochenen Worte können wir uns nicht verlassen. Es bleibt uns nur, die Ganoven bei ihren Taten eng zu begleiten.
Fazit: Auch die KI kann umgangen oder unterwandert werden.
Oder: „An ihren Taten werdet ihr sie erkennen“ (Jesus)
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Vorschaubild: vectors/silhouette-agent-kriminell-detektiv-3129148/, Urheber: Mohamed Hassan auf Pixabay;neu bearbeitet von Carolin Eberhardt.