Ein Regierungschef lud die Wirtschaftsführer und die Chefs der großen gesellschaftlichen Organisationen seines Landes zu einer Krisensitzung ein. „Ich weiß nicht, was ich noch tun soll“, sagte er. „Schon wieder haben Hacker aus unserem Nachbarland unseren Server lahmgelegt. Sie zerstören unsere Informationssysteme, erpressen uns und fügen uns großen Schaden zu. Es ist wie in einem Krieg. Sie töten zwar nicht, zerstören aber unsere Wirtschaft und viele Existenzen. Leider bleiben die Angreifer anonym. Wir kommen nicht an sie heran, können ihnen nichts anhaben. Wir sind wehrlos.“
„Das sehe ich anders“, erwiderte darauf einer der Anwesenden. „Zivilrechtlich können wir zwar nicht gegen die Hacker vorgehen, aber wie Sie mit Recht sagen, führen diese mit uns einen Krieg. Das gibt uns umgekehrt das Recht, auch gegen sie Krieg zu führen. Unter kriegerischen Bedingungen gelten andere Gesetze als in Friedenszeiten. Also plädiere ich für eine partielle Kriegserklärung gegen die Hacker, mit dem Ziel, ihre kriegerischen Akte zu beenden und sie selbst dabei nicht zu schonen. Notwehr ist ein Menschenrecht. Wir dürfen es in diesem Fall beanspruchen. Dazu aber sind unsere Techniker und deren Intelligenz gefordert.“
Fazit: Cyberkriminalität ist ein Schwerstverbrechen.
Oder: Nur wer sich wehrt, wird ernstgenommen.
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