Er war das, was man gemeinhin ein „Muttersöhnchen“ nennt. Im Alter von 47 Jahren lebte er noch im Haus der Mutter und wurde von ihr bestens versorgt. Sie richtete ihm sein Bett und sein Essen, kaufte seine Kleidung, wusch und ordnete sie. Die Mutter sorgte auch dafür, dass ihr Junge sich nie mit bürokratischen Formalitäten herumschlagen musste und immer ein behagliches Zuhause vorfand. Der Sohn seinerseits unterstützte sie, indem er die Einkäufe tätigte, die sie ihm auftrug und ihn, da sie an grauem Star litt, jeden Tag aus der Zeitung und, wenn Post ankam, auch daraus das Wichtigste vorlas. Mit viel mehr, da waren sich beide einig, konnte sie den Buben nicht belasten.
Umso schlimmer traf es ihn, als die Mutter plötzlich verstarb. Der Arme war völlig verzweifelt und wusste sich lange keinen Rat. Eines Tages ging er in seine Küche, griff nach einem frisch geschliffenen Küchenmesser, ging dann in einen nahe gelegenen Park und erstach einen alten, heruntergekommenen Bettler, von dem er wusste, dass er sich dort regelmäßig aufhielt. Es kam zum Gerichtsprozess und das Gericht ordnete ihm, da er unvermögend war, einen mit öffentlichen Mitteln dotierten Pflichtverteidiger zu. Der erklärte in seinem Schlussplädoyer: „Hohes Gericht. Mein Mandant bekennt seine Schuld und hat mich ausdrücklich gebeten, keine mildernden Umstände für seine Tat zu benennen. Der Geschädigte lebte völlig arm und isoliert und hinterließ keine Nachkommen oder Anverwandten. Er hat niemanden, auch dem Angeklagten, je etwas Böses getan. Das einzige Motiv, das der Täter hatte, war, dass er ins Gefängnis will. Er hat nie gelernt, für sich selbst zu sorgen. Im Gefängnis, so hat er gelesen, wird er gut versorgt und braucht sich um nichts Weiteres zu kümmern. Seine Tat war ein Mord und er plädiert selbst dafür, die Höchststrafe von 20 Jahren Haft zugesprochen zu bekommen. Dabei sieht er ein großes Problem. In 20 Jahren ist er erst 67 Jahre alt. Wie geht es dann weiter mit ihm? Auf sich allein gestellt kann er nicht leben. Also, sagt er, müsste er wieder einen Mord begehen. Um dem vorzubeugen, sollte sich das Gericht folglich für eine anschließende Sicherheitsverwahrung entscheiden.“
Fazit: Strafandrohungen schrecken nicht immer ab.
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