Ein ehemaliger Schüler drang in seine frühere Schule ein und schlug mit einer Machete wahllos auf alle Schulkinder und Lehrer ein, denen er begegnete. Zufällig hielt sich auch ein Polizist in der Schule auf. Der rannte herbei, zückte seine Dienstpistole und erschoss den Amokläufer.
Es kam zu einem Prozess, und die Eltern des Getöteten machten dem Polizisten Vorwürfe: „Hätten Sie sich nicht unserem Jungen entgegenstellen können?! Er war so ein anständiger und friedliebender Sohn. Es geschah alles nur, weil er während seiner Schulzeit ständig gemobbt wurde.“
Da antwortete für den Polizisten der amtierende Richter: „Ihr Sohn lief Amok, hatte also jede Selbstbeherrschung verloren. Hätte der Polizist sich etwa auch erschlagen lassen sollen? Wegen des Mobbings hätten ihr Sohn oder Sie als Eltern sich an die Schulleitung wenden oder auch einen Psychiater um Hilfe bitten sollen. Für den Polizisten stellte sich nur eine äußerst kurze Situation. Entweder er schoss oder Ihr Sohn hätte weitere Schüler und Lehrer umgebracht. Es gibt Momente, in denen kurz und entschlossen gehandelt werden muss.“
Fazit: Gegen jedes Unrecht besteht das Recht auf Notwehr.
Oder: „Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ (§32 Abs. II des Deutschen Strafgesetzbuches)
Oder: Akute Gefahren erfordern oft ein schnelles Handeln.