In einem Kindergarten mussten einige Räume erneuert werden. Dabei unterlief der Firma, welche die Erneuerung durchführte, ein Fehler. Im Ergebnis zeigte sich an den Wänden der sanierten Räume ein Pilzbefall. Die Eltern der Kinder erfuhren davon, einige von ihnen waren von Beruf Mikrobiologen, es kam zu einem Aufstand. Der Träger des Kindergartens schloss die Einrichtung, verlangte von der Ausstattungsfirma, das Problem sofort zu beheben und organisierte es so, dass die Kinder vorübergehend in einem anderen Kindergarten untergebracht wurden. Das reichte vielen Eltern nicht. Sie unterrichteten die Medien und führten Klage in den sozialen Netzwerken. Der stellvertretende Vorsitzende des Elternbeirates zitierte den Vorsitzenden des Trägers herbei und machte ihm in Anwesenheit von Journalisten bittere Vorwürfe. Er verlangte Wiedergutmachung und wünschte, jeden Tag persönlich über alle Maßnahmen zur Lösung des Falls in aller Ausführlichkeit informiert zu werden. „Wenn es um unsere Kinder geht, kennen wir keine Entschuldigungen“, sagte er, und der anwesende Journalist stimmte ihm zu.
Wenig später erhielt der Vorsitzende des Trägers ein Schreiben des örtlichen Amtsgerichts. „Jstzt hat der Elternvertreter uns auch noch verklagt“, stöhnte er und öffnete den Brief. Darin hieß es: „Als Betreiber des Kindergartens müssen wir Sie darüber informieren, dass der stellvertretende Vorsitzende des Elternbeirates durch Gerichtsurteil die Auflage bekommen hat, sich seinen zwei Kindern nicht mehr als 200 Meter zu nähern.“
Fazit: Wenn jemand allzu bestimmend auftritt, empfiehlt es sich, sein Verhalten näher zu durchleuchten.
*****
Vorschaubild: photos/index-finger-zeigend-sie-hand-me-315754/, Urheber: PublicDomainPictures auf Pixabay.