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Johann Joachim Winckelmanns Wirken auf Schloss Nöthnitz und in Dresden

<p "="">Klaus-Werner Haupt

Nach rastlosen Jahren findet Johann Joachim Winckelmann auf dem nahe Dresden gelegenen Schloss Nöthnitz eine Anstellung als Bibliothekar. Die bünausche Bibliothek und die Kunstsammlungen der nahen Residenzstadt ermöglichen Kontakte mit namhaften Gelehrten. In ihrem Kreise erwirbt der Dreißigjährige das Rüstzeug für seine wissenschaftliche Karriere. Sein epochales Werk „Gedancken über die Nachahmung der Griechischen Werke in der Mahlerey und Bildhauer-Kunst“ (1755) lenkt den Blick auf die Kunstsammlungen Augusts III. und ebnet den Weg nach Rom.

Winckelmanns Briefe, von denen mehr als fünfzig aus den sächsischen Jahren überliefert sind, lassen seinen Karrieresprung, aber auch seine persönlichen Nöte vor unseren Augen lebendig werden. Zwei Gastbeiträge über die jüngere Geschichte des Schlosses und die Visionen der Freunde Schloss Nöthnitz e. V. runden den Jubiläumsband ab.

Rinckart, Martin

Rinckart, Martin

Martin Rinckart war ein protestantischer Geistlicher, Dichter und Komponist. Als Sohn eines Böttchers (Fassmachers) wurde er am 24. April 1586 in Eilenburg, einer Stadt in der Nähe von Leipzig geboren. Er war Schüler an der Leipziger Thomasschule und Mitglied des Thomanerchores. In Leipzig studierte er Theologie und Philosophie. Anschließend wirkte er in pädagogischen und geistlichen Berufen.

Im Jahr 1617 wurde er als Archidiakon* in seine Geburtsstadt Eilenburg berufen. Während des 30-jährigen Krieges, der in der Gegend von Leipzig besonders hohe Wellen schlug, erwarb sich Rinckart große Verdienste um Eilenburg, das er mehrmals vor der Eroberung und Zerstörung durch (protestantische) schwedische Truppen bewahrte. Er schrieb und komponierte vor allem Kirchenlieder und verfasste u. a. auch drei Dramen aus dem Leben Luthers.

Martin Rinckart starb am 08. Dezember 1649 in Eilenburg und wurde in der dortigen Nikolaikirche, seiner langjährigen Wirkungsstätte begraben.

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*Archidiakone sind in den evangelischen Kirchen Geistliche, die mit allen Rechten und Pflichten des Predigers und der Sakramentenverwaltung ausgestattet, aber dem Pfarrer und Hauptprediger der Gemeinde nachgeordnet sind.

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