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B-Z! Das ist nett! (Teil 2)

Dresdner Schrift-Sprach-Erwerb - 3. Heft

Anne Volkmann und Annett Zilger

Arbeitsheft zum Schreibenlernen

Das Arbeitsheft beinhaltet die Erarbeitung und Positionsanalyse aller noch fehlenden Konsonanten. Diese werden in Silben, Wörtern und Texten gelesen und geschrieben

Hermann Josef Abs

Hermann Josef Abs

Dietrich Lincke

Der wahrscheinlich einflussreichste deutsche Banker des 20. Jahrhunderts.

Hermann Josef Abs in der Kreditanstalt für Wiederaufbau 1949 in Frankfurt am Main
Hermann Josef Abs in der Kreditanstalt für Wiederaufbau 1949 in Frankfurt am Main

Hermann Josef Abs war der wahrscheinlich einflussreichste deutsche Banker des 20. Jahrhunderts. Seine Lebensaufgabe war sein Wirken für die Deutsche Bank. Er war bereits 1938-45 Mitglied des Vorstands, dann - nach Abschluss der 1948 von den Alliierten veranlassten „Dezentralisierung" - von 1957-67 Sprecher des Vorstands, 1967-76 Vorsitzender des Aufsichtsrats und 1976-94 (bis zu seinem Tod) Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats, Mitglied zahlloser anderer Aufsichtsräte.

In der Nachkriegszeit strahlte sein Wirken aber auch stark in die Politik ab. Er wurde von der amerikanischen wie von der britischen Besatzungsmacht als Berater hinzugezogen. Auf seinen Rat hin wurde die Kreditanstalt für Wiederaufbau geschaffen, in die die Mittel des Marshallplans überführt wurden und deren Leitung Hermann Josef Abs selbst übertragen wurde (1948-52).

Hermann Josef Abs unterzeichnet das Londoner Schuldenabkommen am 27. Februar 1953
Hermann Josef Abs unterzeichnet das Londoner Schuldenabkommen am 27. Februar 1953

Dies bildete die Ausgangsbasis dafür, dass er 1952 die Leitung der deutschen Delegation auf der Londoner Schuldenkonferenz übernahm. Gegenstand der Verhandlungen waren die deutschen Auslandsschulden, und zwar sowohl aus der Vorkriegs- wie aus der Nachkriegszeit. Die deutsche Delegation berief sich vor allem auf zwei Argumente:

- die verhängnisvollen Auswirkungen der nach dem I. Weltkrieg aufgebürdeten ungeheuren Reparations- und Zahlungsverpflichtungen,

- die riesigen Gebietsverluste, die es der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches unmöglich machten, die volle Schuldenlast zu tragen.

Durch diese Appelle an die Einsicht der in London versammelten Gläubigerstaaten und durch neue Kriterien für die Berechnung der aufgelaufenen Zinsen gelang es, die Forderungen der Gegenseite fast auf die Hälfte zu reduzieren:

- die Vorkriegsschulden (hauptsächlich aus dem Dawes- und aus dem Young-Plan)
- die Nachkriegsschulden (nach dem II. Weltkrieg) von 16 auf 7 Mrd. DM,
zahlbar in jährlichen Raten von insgesamt 567 Mio. DM für beide Kategorien.

Diese Regelungen stellten die Kreditwürdigkeit Deutschlands nach dem Kriege wieder her und ermöglichten damit das eindrucksvolle Wachstum des Außenhandels - eine Grundvoraussetzung für das „Wirtschaftswunder". Dieser Verhandlungserfolg von Hermann Josef Abs wurde damals in Fachkreisen hoch geschätzt, aber in der Öffentlichkeit - auch der deutschen - nicht voll wahrgenommen. Dazu war die Materie auch zu kompliziert.

Abkommen über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953
Abkommen über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953

Von noch größerer Tragweite für die Zukunft Deutschlands war der Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens. Er enthält, geschickt und vorsichtig formuliert, ein Moratorium für Reparationsforderungen (wozu nach Völkerrecht auch die Geltendmachung von individuellen Schadensersatzansprüchen durch die Staaten für ihre Staatsbürger gehört). Art. 5 Abs. 2 stellt solche Forderungen „bis zu der endgültigen Regelung der Reparationsfrage" zurück. Dies bedeutete nach damaliger Vorstellung: bis zu einem Friedensvertrag. So wurde Art. 5 Abs. 2 unter der Überschrift „nicht unter das Abkommen fallende Forderungen" im Laufe der Zeit eine Kernbestimmung für die deutsche Außenpolitik. Wäre dieser Schutzschild entfallen, so wäre Deutschland uferlosen Reparationszahlungen ausgesetzt worden. Daher hat es die Bestimmungen des Londoner Schuldenabkommens stets penibel eingehalten, damit niemand seine Vertragstreue in Zweifel ziehen und mit dieser Begründung eine endgültige Regelung der Reparationsfrage - praktisch durch eine allgemeine Friedenskonferenz - verlangen konnte. Die Vermeidung solch einer Konferenz 45 Jahre nach der Kapitulation spielte auch im Vorfeld der 2+4-Verhandlungen eine Rolle. Abgesehen von Reparationsforderungen, die aus den verschiedensten Richtungen auch lange nach dem Krieg immer wieder erhoben wurden, wäre eine solche Friedensvertragskonferenz auch leicht zu einem nicht enden wollenden Diskussionsforum geworden. Art. 5 Abs. 2 hat entscheidend dazu beigetragen, dass sie abgewendet wurde, bis sie durch die internationalen Entwicklungen überholt war.

So kann man heute sagen, dass der Anteil von Hermann Josef Abs am Londoner Schuldenabkommen sein historisch bedeutendster Beitrag für die Geschicke seines Landes war - größer noch als alles, was er in seiner Schlüsselstellung in der Zeit des „Wirtschaftswunders" erreicht hat.

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Bildquellen:

Teaser: Hermann Josef Abs in den 1970er Jahren. Deutsche Bank AG, Kultur und Gesellschaft Historisches Institut, Frankfurt am Main. gemeinfrei, wikipedia

Hermann Josef Abs in der Kreditanstalt für Wiederaufbau 1949 in in Frankfurt am Main. Deutsche Bank AG, Kultur und Gesellschaft Historisches Institut, Frankfurt am Main. gemeinfrei, wikipedia

Hermann Josef Abs unterzeichnet das Londoner Schuldenabkommen am 27. Februar 1953. Deutsche Bank AG, Kultur und Gesellschaft Historisches Institut, Frankfurt am Main.gemeinfrei, wikimedia

Abkommen über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953, S. 102.

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