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Florian Russi

Wir sind die Peene-Kapitäne

Das kleine Heft ist für die Kinder des Kindergarten "Peene-Kapitäne" in Berlin entstanden. Darin finden sich mehrere farbig illustrierte Geschichten, die nicht nur die Fantasie der Kinder anregen sollen, sondern v. a. auch Selbstbewusstsein vermitteln und das "Wir"-Bewusstsein stärken. Die Illustrationen stammen von der Künstlerin Petra Lefin.

Das Heft ist auf Initiative des twsd in Berlin und Brandenburg entstanden.

Totensonntag

Totensonntag

Carolin Eberhardt

Das allgemeine Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen

Geschichtlicher Exkurs

Durch Kabinettsorder vom 24. April und Verordnung vom 25. November 1816 legte König Friedrich Wilhelm III. von Preußen den letzten Sonntag vor dem 1. Advent, also den letzten Sonntag im Kirchenjahr, als den heute begangenen Totensonntag fest. Der Erlass galt für die evangelische Kirche in den preußischen Regionen. Doch woher stammt dieser Brauch, den Toten an einem bestimmten Tag zu gedenken?

Nicht allein der preußische König hat diese Tradition an genau diesem Datum etabliert. Viel mehr wurde bereits seit dem Mittelalter der letzte Sonntag des Kirchenjahres mit liturgischen Lesungen begangen, welche die Thematik „Jüngstes Gericht“ und „Ewiges Leben“ beinhalteten. Doch erst Friedrich Wilhelm III. begründete den heutigen Totengedenktag. Als Beweggründe des Herrschers für die besondere Würdigung der Toten werden drei Aspekte genannt. Zum einen sollte an dem Tag speziell derer gedacht werden, die während der Befreiungskriege gegen Napoleon Bonaparte gefallen sind. Zum anderen wurde die um 1810 verstorbene Königin Luise mit in die Gebete eingeschlossen. Des Weiteren war das Fehlen eines Totengedenkens im evangelischen Kirchenjahr ein Anlass für Friedrich Wilhelm III. Nach dem königlichen Erlass übernahmen alle evangelischen Landeskirchen die Festlegung. Dem Reglement folgend kann der Todestag nur auf Termine zwischen dem 20. Und 26. November fallen.

Heute untersteht der auch als Ewigkeitssonntag bezeichnete Gedenktag in allen deutschen Bundesländern einem besonderen Schutz. So bestimmen die länderspezifischen Feiertagsgesetze den Totensonntag als Trauer- und Gedenktag bzw. als sogenannten stillen Tag. Aus diesen Regelungen ergeben sich besondere Einschränkungen. So dürfen an diesem Tag zum Beispiel keine Musikaufführungen in Gaststätten stattfinden, bzw. müssen diese in einigen Bundesländern auf eine bestimmte Stundenzahl begrenzt werden.

Brauchtum

Zu einer festen Tradition am Totensonntag gehört unter anderem der Besuch des Friedhofs, das Hinterlassen von Grabschmuck für die verstorbenen Angehörigen sowie die Grabpflege. In den meisten evangelischen Kirchen findet an diesem Tag zudem ein Gottesdienst statt. Zum Klang der Glocke werden die Namen der Verstorbenen aus der Gemeinde verlesen und in die Fürbitte der Betenden mit eingeschlossen. Das Verklingen der Gebetsglocke soll dabei an die eigene Vergänglichkeit erinnern.

In der römisch-katholischen Kirche wird an diesem Sonntag der Christkönigssonntag gefeiert, bei dem in besonderer Weise der Königsherrschaft Christi in Ewigkeit gedacht wird. Obwohl die katholische Tradition Parallelen zum evangelischen Totensonntag aufweist, findet in der katholischen Kirche das Totengedenken zu Allerseelen am 2.November statt.


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Bildquellen:

Vorschaubild: Geschmücktes Rasenurnenfeld mit Besuchern am Totensonntag auf einem Friedhof (2011), Urheber: Huhu Uet via Wikimedia Commons CC BY 3.0.

Porträt Friedrich Wilhelms III., 1814, Urheber: Ernst Gebauer nach einem Gemälde François Gérards via Wikimedia Commons Gemeinfrei.

Die Kranzwinderin, 1815, Urheber: Georg Friedrich Kersting via Wikimedia Commons Gemeinfrei.


Textquellen:

ELThG2 –Band 1: Evangelisches Lexikon für Theologie und Gemeinde, Hempelmann, Heinzpeter; Swarat, Uwe; Gebauer, Roland; Heinrichs, Wolfgang; Raedel, Christoph; Zimmerling, Peter (Hrsg.), Holzgerlingen: SCM R. Brockhaus, 2017, Ewigkeitssonntag.

Bieritz, Karl-Heinrich: Das Kirchenjahr: Feste, Gedenk- und Feiertage in Geschichteund Gegenwart, München: C.H.Beck, 2014.

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