Wer gibt heutzutage noch Gesellschaften? Wer versendet schriftliche Einladungen? Und wer fühlt sich dazu verpflichtet, eine Einladung anzunehmen? In der heutigen Zeit, wo ein jeder das Internet oder sein Smartphone zur Kommunikation mit seinen Freunden und Verwandten nutzt kommt es kaum noch dazu, dass man klassische, per Hand geschriebene Einladungen erhält. Auch ist die langfriste Planung solcher Veranstaltungen wie ein Dinner oder Kaffeekränzchen eher zur Seltenheit geworden.
Der „Gute Ton" zeigt uns, was es noch vor 100 Jahren hieß, Gastgeber zu sein!
Der Gastgeber
Gar mannigfach sind die Gelegenheiten, Freunde und Bekannte gastfrei um sich zu versammeln, d.h. Gesellschaften zu geben, wozu bekanntlich Einladungen erlassen werden, denn eine Gesellschaft zu besuchen, ohne dazu eingeladen zu sein, würde ein Verstoß gegen die gute Lebensart sein.
Der Brauch Gesellschaften zu geben beruht auf Gegenseitigkeit. Wer eine Einladung zu einer Gesellschaft annimmt, der ist verpflichtet sich seinerseits zu revanchieren, sofern es der Hausstand zulässt.
Da sich Gesellschaften in ihrer Art sehr unterschieden können, ist es notwendig schon in der Einladung anzugeben zu welcher Art von Gesellschaft geladen wird. Sei es ein Kaffee oder Dinner, eine allgemein gesellschaftliche Veranstaltung oder eine Familienangelegenheit. Zu Taufe, Verlobung oder Hochzeit werden im Normalfall nur Verwandte und enge Freunde eingeladen
Mit Erhalt einer Einladung muss man sich schnell entscheiden. Denn, die Einladung muss stets schriftlich beantwortet werden und das sehr bald. Wenn man sich unsicher ist, gilt es als besser abzulehnen als den Gastgeber auf die Antwort warten zu lassen und somit seine Planung zu behindern. Wenn man der Einladung nicht nachgeht, sollte man sich eine ordentliche Begründung einfallen lassen, um den Gastgeber nicht zu Beleidigen. Zu beachten ist ebenfalls, dass die Rückantwort nicht selbst abgegeben werden darf. Dies gilt als ungebräuchlich und ungehörig.