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Gerhard Klein

Mecklenburg-Vorpommern-Skizzen

Die wundervollen detailreichen Skizzen Gerhard Kleins werden durch informative Kurztexte ergänzt. Bedeutende Sehenswürdigkeiten von Mecklenburg-Vorpommern sind in diesem Heft in liebevollen Bildern gesammelt. 

Die Todesstrafe

Die Todesstrafe

Florian Russi

Gedanken zu Artikel 102 des Grundgesetzes


Die groteske Situation, dass im US-Staat Arkansas 7 zum Tod Verurteilte nicht termingerecht umgebracht werden konnten, weil die dafür vorgesehenen Spritzen nicht rechtzeitig verfügbar waren, hat, ebenso wie die Ankündigung des türkischen Präsidenten Erdogan, in seinem Land die Todesstrafe wieder einführen zu wollen, die Diskussion über diese Form der Bestrafung wieder entfacht. Die Väter des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland hatten dazu eine eindeutige Meinung. Im Artikel 102 GG heißt es: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“.

Ein verurteilter chinesischer Krimineller kniet über seinem Grab und wartet auf die Enthauptung durch den japanischen Henker (Tientsin, China, 1901)
Ein verurteilter chinesischer Krimineller kniet über seinem Grab und wartet auf die Enthauptung durch den japanischen Henker (Tientsin, China, 1901)

Bis dahin war sie erlaubt und in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft in unglaublicher Weise missbraucht worden. Heute noch wird sie in vielen Staaten der Welt verhängt. Im Jahr 2016 wurde sie weltweit 1.032-mal vollsteckt. Diese Zahl beinhaltet nicht jene Hinrichtungen, die in der Volkrepublik China durchgeführt wurden. Es wird vermutet, dass dies mehrere Tausend Menschen waren, doch werden Angaben darüber in China noch immer als Staatsgeheimnis behandelt (Quelle: Amnesty International). In den USA, wo sie in 28 von 51 Mitgliedstaaten noch verhängt werden kann, hat sie zu absurden und grausamen Vorkommnissen geführt und heftige Diskussionen über ihren Fortbestand ausgelöst. In Deutschland wird, vor allem, wenn grausame Verbrechen vorgekommen sind, ihre Wiedereinführung immer mal wieder gefordert. Viele rechte Kreise im Land haben sie ohnehin in ihrem Programm.

In humanistisch, jüdisch-christlich oder buddhistisch geprägten Ländern dürfte es die Todesstrafe nicht geben, denn nach deren Wertvorstellungen ist die Tötung eines Menschen nicht erlaubt. Art. 3 der UN-Menschenrechtscharta formuliert: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“. In Art. 2 Abs. 2 GG heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Die erste der 5 Sittenregeln (Sila) des Buddhismus fordert kein Lebewesen zu töten oder zu verletzen. Das 5. Gebot der Bibel sagt: „Du sollst nicht töten“. Das sind klare Aussagen. Sie gelten für und gegen jedermann. Nur in Fällen der Notwehr oder des außerordentlichen Gesetzesnotstandes darf gegen sie verstoßen werden.

Das Strafrecht verfolgt in zivilisierten Ländern folgende Ziele:

  1. Es soll eine verlässliche Rechtsordnung herstellen, das Zusammenleben der Gesellschaft ordnen, die Rechte der Menschen schützen und auch das Bewusstsein des einzelnen für seine Rechte und Pflichten im Staat prägen.
  2. Es soll potentielle Täter davor abschrecken, Verbrechen zu begehen (Prävention).
  3. Es soll begangene Straftaten sühnen.
  4. Es soll versuchen, den Straftäter zu resozialisieren.
  5. Es soll dazu beitragen, die Tat soweit wie möglich wieder gut zu machen.
  6. Es soll Verbrecher, die auf Grund ihrer Veranlagungen eine Gefahr für ihre Mitmenschen bleiben, von der Gesellschaft fernhalten.
Hinrichtung der vier Mitverschwörer des Lincoln-Attentats (Mary Surratt, Lewis Powell, David Herold und George Atzerodt)
Hinrichtung der vier Mitverschwörer des Lincoln-Attentats (Mary Surratt, Lewis Powell, David Herold und George Atzerodt)

Schwerverbrecher müssen damit rechnen, lebenslänglich eingesperrt zu werden. Wer oder was aber gibt uns das Recht, sie zu töten? Wer einen Mörder zum Tod verurteilt, stellt sich mit ihm auf eine Stufe. Auch der Verbrecher wird immer Argumente nennen können, warum er seine Tat begangen hat. Schon die immer wiederkehrende Tatsache, dass Unschuldige verurteilt werden, widerspricht der Todesstrafe. „So etwas kann mal vorkommen“ ist da keine Ausrede. Der Hingerichtete hat unrettbar alles verloren, worauf er – alle Menschen sind gleich – Anspruch hatte: Persönlichkeit, Entfaltungsmöglichkeit, Glück, Liebe, Familie, Freunde, Beruf – alles. Niemand darf sich anmaßen, über das Leben eines anderen zu verfügen.

Hinzu kommt, dass die Todesstrafe keine allgemein abschreckende Wirkung hat. Die Staaten in den USA, in denen die Todesstrafe gilt, verbuchen nicht weniger Morde als diejenigen, die sie abgeschafft haben.

Um Straftaten vorzubeugen, greift man besser zu den Mitteln der Erziehung und der gegenseitigen Kontrolle. Bei begangenen Verbrechen müsste die Wiedergutmachung im Vordergrund stehen. Die Todesstrafe aber sollte ein absolutes Tabu und weltweit verfemt sein.

*****
Bildquellen:

  • Teaserbild: wikipedia - Amtsgericht Leipzig, ursprünglich als königlich-sächsisches Landgericht erbaut (Im Gebäude der damaligen Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig wurde am 26. Juni 1981 an Werner Teske die letzte Hinrichtung in Deutschland vollzogen); Urheber: Olaf Meister (CC BY-SA 3.0)
  • Bild 1: wikipedia - Enthauptung, siehe historische Bildunterschrift - gemeinfrei
  • Bild 2: wikipedia - Hinrichtung, siehe historische Bildunterschrift - gemeinfrei

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